Geldauflagen zugunsten des BSVSA
Als gemeinnützige Selbsthilfeorganisation für blinde, sehbehinderte und von Blindheit bedrohte sowie chronisch augenerkrankter Menschen in Sachsen-Anhalt ist der BSVSA in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen.
Dazu gehört auch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern, um die wir uns bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten im Land Sachsen-Anhalt bemühen.
Wir sind im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt als Empfänger von Geldauflagen in Strafverfahren beim Oberlandesgericht in Naumburg seit 1991 mit dem Aktenzeichen AZ 4012E-24 eingetragen.
Informationen für Zuweiser Informationen für Zahlungspflichtige
Sie haben Fragen zum BSVSA?
Wenn Sie Informationen über unsere Arbeit wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Landesgeschäftsstelle in Magdeburg:
Telefon: 03 91 / 2 89 62 39
Fax: 03 91 / 2 89 62 34
E-Mail: allgemein@geldauflagen-sachsen-anhalt.de