Berufliche Rehabilitation

Blinde und Sehbehinderte können nach entsprechender Schulung ganze Arbeit leisten. Wenn eine Rückkehr in das bisherige Berufsfeld nicht möglich ist, bietet sich die Umschulung in einen neuen Beruf an. Der zuständige Rehabilitationsträger (Arbeitsverwaltung, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) übernimmt die Kosten.

Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind möglich im

Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH
Berufliches Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Bugenhagenstraße 30
06110 Halle
Telefon 03 45-13 34-0

Angeboten werden:

  • berufsbezogene Grundrehabilitation
  • Umschulung in Büro- und Verwaltungsberufen
  • Unterweisung im Gebrauch technischer Arbeitshilfen
  • Außerdem gibt es eine Polsterei, in der Rehabilitanten zu Industriepolsterern ausgebildet werden.

Was tun bei Sehproblemen am Arbeitsplatz?
Kostenlose Beratungen werden nicht nur in Halle/Saale angeboten, sondern auch in der Geschäftsstelle des BSVSA in Magdeburg.
Wann? Termine finden Sie unter diesem Link.

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